Was bedeutet die europäische Hygiene- und Kosmetikgesetzgebung für die eigne Seifenherstellung?

Neben dem Aufbau Ihres zugelassenen  Seifenateliers  ist es auch wichtig, dass Ihre Produkte allen relevanten Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union entsprechen. In diesem Blog sehen wir uns die Kosmetikgesetzgebung (Seife ist ein Kosmetikprodukt) an, die Sicherheitsberichte für Kosmetikprodukte (CPSR) und warum die Einhaltung so wichtig ist. Wenn Sie gegenwärtig Seife selbst herstellen und diese verkaufen möchten, ist es äußerst wichtig dass Sie die europäische Hygiene- und Kosmetikgesetzgebung einhalten. Eine nicht Einhaltung hat rechtliche Folgen.

Was beinhaltet diese Gesetzgebung?

Die Hygiene- und Kosmetikgesetzgebung stellt sicher, dass alle auf dem Markt befindlichen Kosmetikprodukte sicher sind und für den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Dies ist für gesamten EU gültig.

Laut der EU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist es ein schwerer Verstoß, ein kosmetisches Produkt zu verkaufen, das gesundheitsschädlich ist oder bestimmte Stoffe enthält, deren Verwendung eingeschränkt  oder  verboten sind.

Die gesetzlichen Bestimmungen hierzu werden ständig überarbeitet und aktualisiert. Als Seifenhersteller/in sind Sie dazu verpflichtet, dass die Produkte die Sie herstellen und verkaufen, den aktuelle gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es ist ein gesetzlicher Verstoß Sicherheitsbewertungen und technische Dokumentation zurückzuhalten. Das bedeutet, dass alle Inhaltsstoffe Ihrer Seifenprodukte, Grundstoffe sowie alle Zusatzstoffe, als sicher eingestuft und zertifiziert sein müssen. Dementsprechend ist es wichtig das Sie über die Herstellung und Verwaltung dementsprechende Aufzeichnungen führen.

Entsprechen Ihre Produkte diesen Richtlinien und Verordnungen?

Die EU-Verordnung wird in allen europäischen Ländern zunehmend strenger kontrolliert. Die Verordnung definiert ein kosmetisches Mittel wie folgt: „Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind äußerlich am Körper (Haut, Haare, Nägel, Lippen, äusseren Intiemregion sowie Zähne und Mundschleimhäute) angewendet zu werden. Ihre ausschließliche oder überwiegende Aufgabe ist es zu reinigen, zu parfümieren, Aussehen zu verändern, zu schützen, in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen“.

Als handwerklicher Seifenhersteller/in  müssen Sie die Sicherheit Ihrer Produkte nachweisen können. Sie müssen daher über ein Produktinformationsdossier mit einem Sicherheitsbericht mit Produktinformationen und Bewertung verfügen, dieses muss an die Kontrollbehörden weitergeleitet werden. Die Bewertung basiert auf den toxikologischen Eigenschaften der Inhaltsstoffe in Ihrem Seifenprodukt und der Produktexposition. Im Sicherheitsbericht ist angegeben, welche Inhaltsstoffe das Produkt enthält und für welche Verwendung es vorgesehen ist. Damit erklärt der Hersteller/die Herstellerin , dass das Produkt für den Verbraucher sicher ist.

Auch die Etikettierung muss in Ordnung sein. Laut Gesetz muss jedes Bade- oder Seifenprodukt ein Etikett aufweisen. Das Etikett muss folgende Angaben enthalten: Verwendungszweck des Produkts, Name und Anschrift des Herstellers/Importeurs, Menge, Verwendungsbedingungen und Warnhinweise, Produktionsland, Chargen- oder Codenummer, Mindesthaltbarkeitsdatum und Inhaltsstoffe.

Außerdem müssen Ihre Produktionsräumlichkeiten den Anforderungen entsprechen. Die Herstellung kosmetischer Produkte muss der Guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice (GMP)) entsprechen. Die Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit (NVWA) (Niederländische Behörde für die Sicherheit von Lebensmitteln und Konsumgütern) wendet hier die Norm NEN-EN-ISO 22716 an. Die Gute Herstellungspraxis stellt unter anderem Anforderungen an: Qualitätskontrolle (Wasserqualität und Umgang mit Grundstoffen), Produktion (Organisation, Herstellung, Maschinen usw.), Verpackung von Produkten, Lagerung, Bearbeitung von Beschwerden, Hygiene und Dokumentation.

Wenn Sie dies alles zu kompliziert finden, um es selbst zu regeln, aber dennoch gerne Seifenprodukte herstellen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich dem EU Soap Quality System (SQS) anzuschließen. Es ist ein erschwingliches und effizientes System, das all diese Gesetze und Vorschriften erfüllt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, übernimmt das SQS die Verantwortung für Ihre gesamte Produktion. So können Sie sich auf das konzentrieren, was Sie am liebsten machen: Seife herstellen.

EU Soap Quality System (SQS)
Hofmanweg 41
2031 BH Haarlem

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