Zusätzliche Bedingungen für die verschiedenen ergänzenden Vereinbarungen

Zusätzliche Bedingungen für verschiedene ergänzende Vereinbarungen

Verwendung von frischer, nicht pasteurisierter Milch aus eigener Landwirtschaft
(Darf Seifengranulat und im Kaltrührverfahren hergestellter Seife (Cold-Process) hinzugefügt werden)

    1. Alle betreffenden Tiere müssen eine eindeutige Kennzeichnung haben: Name oder Nummer.
    2. Mindestens einmal jährlich muss für jedes Tier eine tierärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, die bestätigt, dass das Tier gesund ist und nicht mit Antibiotika oder anderen Medikamenten behandelt wurde.
      • Eine Kopie dieser Bescheinigung muss an Gildewerk gesendet werden.
      • Die Bescheinigungen müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Hinweis: Nach einer Antibiotikabehandlung ist eine Wartezeit von mindestens drei Monaten erforderlich. Danach müssen die Verfahren und mikrobiologischen Tests (siehe Punkt 3) wiederholt werden, bevor die Milch erneut verwendet werden darf.

Mikrobiologische Tests

Zu Beginn der Melksaison oder einmal jährlich muss die erste Charge Milch jedes Tieres, die für die Seifenproduktion verwendet wird, in einem zertifizierten Labor mikrobiologisch getestet werden.

  • Dazu gehört die Zählung der Kolonien und, falls vorhanden, Tests auf:
  • E. coli, Listeria, Campylobacter, Clostridium, Staphylococcus aureus und Salmonellen.
    • Eine Kopie aller Testergebnisse muss an Gildewerk gesendet werden.
    • Die Testergebnisse müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Falls der Test keine Kontamination nachweist, darf die Milch zur Seifenproduktion verwendet werden. Die Milch muss bis zu diesem Zeitpunkt (maximal 12 Monate) tiefgefroren aufbewahrt werden. Danach kann weitere Milch bis zum Ende der Melksaison oder des Jahres verwendet werden, bevor das Verfahren wiederholt wird.

Hinweis: Vorgehensweise im Falle einer Kontamination

  • Ist die Milch kontaminiert, darf sie nicht zur Seifenproduktion verwendet werden. Bereits hergestellte Seife mit dieser Milch muss vernichtet werden.
  • Stammt die Milch von mehreren Tieren, muss für jedes einzelne Tier eine Milchprobe eingefroren werden, bis das Untersuchungsergebnis des Milchgemisches vorliegt.
  • Falls das Milchgemisch kontaminiert ist, darf es nicht zur Seifenproduktion verwendet werden. Bereits hergestellte Seife mit dieser Milch muss vernichtet werden.
  • Jede einzelne Milchprobe muss analysiert werden, um das kontaminierte Tier zu identifizieren.
  • Das Milchgemisch der nicht betroffenen Tiere muss erneut getestet werden. Erst wenn der wiederholte Test unauffällig ist, darf das Milchgemisch zur Produktion verwendet werden.

Melkverfahren

  • Die Milch muss sofort nach dem Melken gekühlt und innerhalb eines Tages verarbeitet werden.
  • Soll die Milch länger aufbewahrt werden, muss sie direkt nach dem Melken in separaten Portionen eingefroren werden (z. B. 200 ml pro Seifenproduktion).
  • Tiefgefrorene Milch kann maximal 12 Monate gelagert werden.
  • Die Milch muss im Kühlschrank bei 4°C aufgetaut werden. Aufgetaute Milch darf nicht erneut eingefroren werden.
  • Vor dem Melken müssen Hände und Unterarme mit desinfizierender Seife gewaschen werden.
  • Die Euter müssen mit einem Tuch gereinigt werden, das in eine desinfizierende Seifenlösung (geeignet für das Melken) getaucht wurde.
  • Für jedes Tier muss ein separates Tuch verwendet werden.
  • Das Euter muss mit einem Papiertuch getrocknet werden, für jedes Tier ein neues Tuch.
  • Die ersten Milchstrahlen müssen verworfen werden.
  • Nach dem Melken muss das Euter erneut gereinigt werden.
  • Die Milch muss gesiebt und in einem geeigneten Behälter aufbewahrt werden.
  • Für jede Charge ist ein separates Siebtuch zu verwenden.
  • Alle verwendeten Tücher müssen nach jedem Gebrauch bei 90°C gewaschen werden.
  • Der Milcheimer sollte vorzugsweise aus Edelstahl bestehen und vor jeder Verwendung mit einem für Milch geeigneten Mittel desinfiziert werden.
  • Der Milchbehälter muss auslaufsicher verschlossen und vor jeder Verwendung mit einem für Milch geeigneten Mittel desinfiziert werden.
  • Alle verwendeten Werkzeuge und Behälter müssen sauber und trocken aufbewahrt werden.
  • Zur Kontrolle der Seifenstücke muss pro gemolkenem Tier mindestens zweimal pro Melksaison eine Seifenprobe an Gildewerk gesendet werden.
  • Zudem gelten die GMP-Vorschriften (siehe Anhang) für die Seifenproduktion.
  • Es werden zusätzliche, gegebenenfalls unangekündigte GMP-Kontrollen zur Einhaltung aller Anforderungen durchgeführt.

Verwendung von frischer, pasteurisierter Milch aus eigener Landwirtschaft

(Darf Seifengranulat und im Kaltrührverfahren hergestellter Seife (Cold-Process) hinzugefügt werden)
Mindestens einmal jährlich muss für jedes Tier eine tierärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

  • Eine Kopie der Bescheinigung muss an Gildewerk gesendet werden.
  • Die Bescheinigungen müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
  • Hinweis: Nach einer Antibiotikabehandlung ist eine Wartezeit von mindestens drei Monaten erforderlich.
  • Die frische Milch muss mindestens zehn Minuten lang auf mindestens 80°C erhitzt werden.
  • Die Milch muss direkt nach dem Melken verarbeitet werden. Restmengen dürfen nicht weiterverwendet werden.
  • Der dafür genutzte Topf darf ausschließlich zum Erhitzen dieser Milch verwendet werden und muss nach jeder Verwendung gründlich gereinigt werden.
  • Zur Kontrolle der Seifenstücke muss mindestens einmal pro gemolkenem Tier und Melksaison eine Seifenprobe an Gildewerk gesendet werden.
  • Zudem gelten die GMP-Vorschriften (siehe Anhang) für die Seifenproduktion.

(Weitere Bedingungen für die Verwendung von zugekaufter Rohmilch, Trockenmilch, Kräutern, Parfüm, Honig, Butter, Öl, Kaffeepulver und Kaffeesatz folgen ebenfalls diesen Richtlinien und können bei Bedarf detailliert übersetzt werden.)

Verwendung von zugekaufter Rohmilch

(Darf Seifengranulat und im Kaltrührverfahren hergestellter Seife (Cold-Process) hinzugefügt werden)
Der Milchlieferant muss sicherstellen, dass die Milch für die Seifenherstellung geeignet ist.

  • Eine Bescheinigung des Lieferanten über die Herkunft und Qualität der Milch muss jährlich erneuert werden.
  • Eine Kopie dieser Bescheinigung ist an Gildewerk zu senden.
  • Geöffnete Verpackungen müssen am selben Tag aufgebraucht werden; Reste dürfen nicht weiterverarbeitet werden.
  • Mindestens einmal jährlich muss eine Seifenprobe an Gildewerk zur Kontrolle gesendet werden.
  • Die GMP-Vorschriften (siehe Anhang) für die Seifenproduktion sind einzuhalten.

(Weitere Bedingungen für die Verwendung von zugekaufter Rohmilch, Trockenmilch, Kräutern, Parfüm, Honig, Butter, Öl, Kaffeepulver und Kaffeesatz folgen ebenfalls diesen Richtlinien und können bei Bedarf detailliert übersetzt werden.)

Verwendung von eingekaufter getrockneter Milch
(Darf Seifengranulat und im Kaltrührverfahren hergestellter Seife (Cold-Process) hinzugefügt werden) 

Für ein vollständiges Produktdossier müssen folgende Dokumente bei Gildewerk vorliegen: 

  •  Jährlich ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (Material Safety Data Sheet) 
  • Ein Analysezertifikat für jede verarbeitete Charge 
  • Zur Kontrolle der Seifenstücke muss mindestens einmal pro Jahr eine Seifenprobe an Gildewerk gesendet werden 
  • Darüber hinaus gelten die GMP-Bedingungen (siehe Anhang) für die Seifenproduktion 

Hinzufügen von Kräutern/Pflanzen aus dem eigenen Garten

(Darf Seifengranulat/Gießseife/Badesalz und im Kaltrührverfahren hergestellter Seife (Cold-Process) hinzugefügt werden) 

Zur Rückverfolgbarkeit des Produkts muss eine Chargennummer erstellt werden, die sich aus dem Namen des Krauts/der Pflanze, einer Standortangabe und dem Erntedatum zusammensetzt. Beispiel: RosmarinA1 01/01/2000. Diese Chargennummer muss im Labelmaker Programm angegeben werden.
Die Datei mit der Chargennummer muss aktualisiert und aufbewahrt werden. 

Vor der Verarbeitung eigener Kräuter/Pflanzen in der Seife muss stets die folgende Vorgehensweise eingehalten werden: 

  1. Das Kraut/die Pflanze in Wasser bei 100 °C für 5 Minuten kochen und anschließend sofort trocknen. 
  2. Danach das Kraut/die Pflanze im Ofen bei 80 °C für 10 Minuten erwärmen. 

Bei der ersten Produktion: 

  • Eine Probe des Krauts/der Pflanze zur Kontrolle einsenden (mindestens 10 g). 
  • Nach der ersten Produktion eine Probe des Endprodukts mit dem jeweiligen Kraut/der Pflanze zur Kontrolle einsenden (mindestens 10 g). 

Darüber hinaus gelten die GMP-Bedingungen (siehe Anhang) für die Seifenproduktion. 

Hinzufügen von eingekauften Kräutern/Pflanzen

(Darf Seifengranulat/Gießseife/Badesalz und im Kaltrührverfahren hergestellter Seife (Cold-Process) hinzugefügt werden) 
Für ein vollständiges Produktdossier müssen folgende Dokumente bei Gildewerk vorliegen: 

  •  Jährlich ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (Material Safety Data Sheet) 
  • Ein Analysezertifikat für jede verarbeitete Charge 

Vor der Verarbeitung eingekaufter Kräuter/Pflanzen in der Seife muss stets die folgende Vorgehensweise eingehalten werden: 

  1. Das Kraut/die Pflanze in Wasser bei 100 °C für 5 Minuten kochen und anschließend sofort trocknen. 
  2. Danach das Kraut/die Pflanze im Ofen bei 80 °C für 10 Minuten erwärmen. 

Bei der ersten Produktion: 

  • Eine Probe des Krauts/der Pflanze zur Kontrolle einsenden (mindestens 10 g). 
  • Nach der ersten Produktion eine Probe des Endprodukts mit dem jeweiligen Kraut/der Pflanze zur Kontrolle einsenden (mindestens 10 g). 

Darüber hinaus gelten die GMP-Bedingungen (siehe Anhang) für die Seifenproduktion. 

Hinzufügen eines speziellen Parfums

(Darf Seifengranulat/Gießseife/Badesalz und im Kaltrührverfahren hergestellter Seife (Cold-Process) hinzugefügt werden) 

Für ein vollständiges Produktdossier müssen folgende Dokumente bei Gildewerk vorliegen: 

  •  Jährlich ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (Material Safety Data Sheet) 
  • Jährlich die aktualisierte IFRA-Erklärung 
  • Jährlich die aktualisierte Allergenenliste 
  • Ein Analysezertifikat für jede verarbeitete Charge 

Bevor Sie mit dem Verkauf der Produkte beginnen können, bitten wir um: 

  • Eine Probe des Parfums zur Kontrolle (mindestens 10 ml) 
  • Eine Probe des Endprodukts mit dem betreffenden Parfum zur Kontrolle (mindestens 10 g/ml) 

Hinzufügen von Honig aus eigener Imkerei

(Darf Seifengranulat und im Kaltrührverfahren hergestellter Seife (Cold-Process) hinzugefügt werden)

Zur Rückverfolgbarkeit des Produkts muss eine Chargennummer erstellt werden, die sich aus der Beutennummer und dem Erntedatum zusammensetzt. Beispiel: A1 01/01/2000. Diese Chargennummer muss im Labelmaker Programm angegeben werden.
Die Datei mit der Chargennummer muss aktualisiert und aufbewahrt werden. 

Vor der Verarbeitung des Honigs in der Seife muss stets die folgende Vorgehensweise eingehalten werden: 

  1. Den Honig im Wasserbad bei 100 °C für 5 Minuten erhitzen. 
  2. Anschließend verschlossen abkühlen lassen und direkt weiterverarbeiten. 

Bei der ersten Produktion: 

  • Eine Probe des Honigs zur Kontrolle einsenden (mindestens 10 g). 
  • Nach der ersten Produktion eine Probe des Endprodukts mit dem betreffenden Honig zur Kontrolle einsenden (mindestens 10 g). 

Hinzufügen von eingekauftem Honig

(Darf Seifengranulat und im Kaltrührverfahren hergestellter Seife (Cold-Process) hinzugefügt werden) 
Für ein vollständiges Produktdossier müssen folgende Dokumente bei Gildewerk vorliegen: 

  •  Jährlich ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (Material Safety Data Sheet) 
  • Ein Analysezertifikat für jede verarbeitete Charge 

Vor der Verarbeitung des Honigs in der Seife muss stets die folgende Vorgehensweise eingehalten werden: 

  1. Den Honig im Wasserbad bei 100 °C für 5 Minuten erhitzen. 
  2. Anschließend verschlossen abkühlen lassen und direkt weiterverarbeiten. 

Bei der ersten Produktion: 

  • Eine Probe des Honigs zur Kontrolle einsenden (mindestens 10 g). 
  • Nach der ersten Produktion eine Probe des Endprodukts mit dem betreffenden Honig zur Kontrolle einsenden (mindestens 10 g). 

Hinzufügen von eingekaufter Butter

(Darf Seifengranulat/Gießseife und im Kaltrührverfahren hergestellter Seife (Cold-Process) hinzugefügt werden) 
Für ein vollständiges Produktdossier müssen folgende Dokumente bei Gildewerk vorliegen: 

  •  Jährlich ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (Material Safety Data Sheet) 
  • Ein Analysezertifikat für jede verarbeitete Charge 

Bei der ersten Produktion: 

  • Eine Probe der Butter zur Kontrolle einsenden (mindestens 10 g). 
  • Nach der ersten Produktion eine Probe des Endprodukts mit der betreffenden Butter zur Kontrolle einsenden (mindestens 10 g). 

Hinzufügen von eingekauftem Öl

(Darf Seifengranulat/Gießseife/Badesalz und im Kaltrührverfahren hergestellter Seife (Cold-Process)  hinzugefügt werden) 
Für ein vollständiges Produktdossier müssen folgende Dokumente bei Gildewerk vorliegen: 

  • Jährlich ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (Material Safety Data Sheet) 
  • Ein Analysezertifikat für jede verarbeitete Charge 

Bei der ersten Produktion: 

  • Eine Probe des Öls zur Kontrolle einsenden (mindestens 10 g). 
  • Nach der ersten Produktion eine Probe des Endprodukts mit dem betreffenden Öl zur Kontrolle einsenden (mindestens 10 g). 

Kaffeepulver hinzufügen

(Zum Beispiel als Zugabe zu Seifengranulat, Gießseife, Waschcreme und Kaltrührverfahren (Cold Process)

Registrierung

  • Um das Produkt zurückverfolgen zu können, müssen Sie sowohl den Namen als auch die jeweilige Chargennummer des Produktes angeben. Die Chargennummer steht auf der Verpackung des Produkts und muss im Labelmaker Programm vermerkt werden.
  • Von jeder verarbeiteten Charge müssen Sie sowohl die Nummer als auch eine kleine Probe aufbewahren.

Verarbeitung

Kaffeepulver ist das frische Produkt aus der Verpackung. Sie können dieses direkt zur Seife hinzufügen.

Nach erstmaliger Produktion

  • Nach der ersten hergestellten Charge müssen Sie eine Probe des Endprodukts (mindestens 10 Gramm) mit dem entsprechenden Kaffeepulver zur Prüfung an EU SQS senden.

Aufbewahrung

Eine Probe des Endproduktes muss über folgenden Zeitraum aufbewahrt werden:

  • Kaltrührverfahren (Cold Process): bis mindestens 36 Monate nach Produktion.
  • Alle anderen Seifenprodukte: bis maximal 5 Jahre nach Produktion.

Kaffeesatz hinzufügen

(Darf Seifengranulat, Gießseife und Seife im Kaltrührverfahren (Cold Process) hinzugefügt werden. Nicht für Waschcreme geeignet.)

Anmeldung

  • Um das Produkt zurückverfolgen zu können, müssen Sie sowohl den Namen als auch die jeweilige Chargennummer des Produktes angeben. Die Chargennummer steht auf der Verpackung des Produkts und muss im Labelmaker Programm vermerkt werden.
  • Von jeder verarbeiteten Charge müssen Sie sowohl die Nummer als auch eine kleine Probe aufbewahren.

Verarbeitung

Um Kaffeesatz ordnungsgemäße zu verarbeiten und zu Seife hinzuzufügen, sollten Sie das folgende Standardverfahren befolgen:

  • Nach der Kaffeezubereitung sollten Sie zunächst den Kaffeesatz möglichst schnell im Backofen trocknen.
    Den Kaffeesatz auf einem mit Backpapier ausgelegten Backblech verteilen. 30 Minuten lang bei 80 C trocknen lassen.
  • Nach Trocknung kann der Kaffeesatz direkt zur Seife gegeben werden.

Bitte beachten Sie: Für eine ordnungsgemäße Verarbeitung ist es nicht möglich, Kaffeesatz für eine spätere Produktion aufzubewahren. Der Kaffeesatz muss noch am selben Tag verarbeitet werden.

Nach erstmaliger Produktion

  • Nach der ersten hergestellten Charge müssen Sie eine Probe des Endprodukts (mindestens 10 Gramm) mit dem entsprechenden Kaffeepulver zur Prüfung an EU SQS senden.

Aufbewahrung

Eine Probe des Endproduktes muss über folgenden Zeitraum aufbewahrt werden:

  • Kaltrührverfahren (Cold Process): bis mindestens 36 Monate nach Produktion.
  • Alle anderen Seifenprodukte: bis maximal 5 Jahre nach Produktion.

EU Soap Quality System (SQS)
Hofmanweg 41
2031 BH Haarlem

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