ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN
In Bezug auf den Produktionsbereich
- Der Produktionsbereich muss räumlich von anderen Abteilungen/Arbeitsplätzen getrennt sein.
- Der Produktionsbereich muss einen glatten und leicht zu reinigenden Boden (Linoleum, Marmoleum oder ähnliches) sowie glatte und nicht abblätternde Wände und Decken haben. Die Fenster im Produktionsbereich müssen mit Fliegengittern ausgestattet sein.
- Die im Produktionsbereich vorhandenen Arbeitstische, Schränke und Gestelle müssen aus Edelstahl gefertigt oder mit Kunststoff verkleidet sein.
- Jegliche Lagerbestände müssen am Sitz des Unternehmens, vorzugsweise außerhalb des Produktionsbereichs, gelagert werden. Die Schränke, Regale und Gestelle des Unternehmens sind so aufzustellen und auszulegen, dass eine sonnenfreie, trockene, saubere und geordnete Lagerung von Rohstoffen und Seifen gewährleistet ist. Die Rohstoffe und Seifen müssen bei einer Mindesttemperatur von 15 Grad Celsius gelagert werden.
- Der Produktionsbereich muss sauber und hygienisch sein und den Standards aus der Kosmetikverordnung entsprechen, wobei verschmutzungsfrei und nach GMP-Standards gearbeitet werden muss.
- Der Produktionsbereich muss über einen eigenen Warm- und Kaltwasseranschluss mit Entwässerung verfügen.
- Essen, Trinken und/oder Rauchen ist im Produktionsbereich nicht erlaubt.
- Personen mit ansteckenden Krankheiten und Personen mit offenen Wunden an unbedeckten Körperteilen ist der Zutritt zum Produktionsbereich durch den Unternehmer zu untersagen. Bei Erkältung und/oder übermäßiger Speichelproduktion müssen Personen im Produktionsbereich einen Mundschutz tragen.
- Alle im Produktionsbereich anwesenden Personen müssen Schutzkleidung tragen, und zwar Schürze, Handschuhe und Haarnetz. Die Schutzkleidung darf außerhalb des Produktionsbereichs nicht getragen werden und muss mindestens einmal pro Woche gewaschen werden.
- Vor jeder Produktion und nach jedem Toilettenbesuch haben sich die beteiligten Mitarbeiter die Hände mit Wasser und Seife zu waschen.
- Alle für die Produktion benötigten Geräte und Werkzeuge werden vor und nach jedem Gebrauch mit warmem Wasser abgewaschen und mit sauberen Tüchern abgetrocknet. Die Geräte werden dazu nach Möglichkeit auseinandergenommen. Alle Reinigungsmaterialien werden nach Gebrauch gereinigt oder entsorgt.
- Das Seifenprodukt muss unmittelbar nach der Herstellung durch den Unternehmer geeignet verpackt werden, wobei der Unternehmer Seifen, die vor dem Verpacken erst ruhen oder trocknen müssen, mit einem sauberen, trockenen Tuch abdeckt.
- Der Unternehmer muss alle Seifen sauber und unbeschädigt verpacken und lagern. Alle Seifen müssen deutlich gekennzeichnet werden.
- Während des Produktionsprozesses muss der Unternehmer die Seifen regelmäßig auf Form, Farbe, Geruch und Konsistenz prüfen. Bei Zweifeln bezüglich der Qualität und/oder Hygiene sollte sich der Unternehmer für weitere Anweisungen direkt an Gildewerk Quality Systems wenden. Der Unternehmer hat die jeweilige Produktion von anderen Produktionen so getrennt zu halten, dass eine Verwechslung mit gebilligten Seifen ausgeschlossen ist.
EU Soap Quality System (SQS)
Hofmanweg 41
2031 BH Haarlem
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